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Geschäftsordnung

Der FSR kann sich seit 2023er Satzungsänderung eine Geschäftsordung geben. Dies ist aber noch nicht geschehen. Daher gilt die Satzung der StuPa auch für den FSR.

Die aktuelle Version ist immer auf studierbar.de/stupa zu finden

 

Wichtige ausschnitte

Geschäftsordungs("GO-")anträge könen durch das ankündigen ("GO Antrag") oder das heben beider Hände gestellt werden. Möglich sind:

• Feststellung der Beschlussunfähigkeit
• Wiederholung einer Abstimmung oder eines Wahlganges wegen offensichtlicher
Formfehler
• Abbruch und Vertagung der Sitzung
• Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte während der Sitzung
• Vertagung eines Punktes der Tagesordnung
• Vertagung einer Beschlussfassung
• Nichtbefassung mit einem Antrag
• Überweisung einer Sache
• Schluss der Debatte
• Schluss der Rednerinnen- und Rednerliste
• Beschränkung der Redezeit
• Befristete Unterbrechung der Sitzung
• Ausschluss der Öffentlichkeit
• Wiederherstellung der Öffentlichkeit
• Erteilung des Rederechts an Zuhörende
siehe § 11 Abs. 1