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Geschäftsordnung

Der FSR kann sich seit einer Satzungsänderung in 2023 eine eigene Geschäftsordung geben. Dies ist aber noch nicht geschehen. Daher gilt die Satzung des StuPa sinngemäß auch für den FSR.

Die aktuelle Version ist immer auf studierbar.de/stupa zu finden.

Wichtige Ausschnitte

Geschäftsordungsanträge ("GO-Anträge") können durch das Ankündigen ("GO-Antrag") oder das Heben beider Hände gestellt werden. Möglich sind nach Satzung § 11 Abs. 1:

  • Feststellung der Beschlussunfähigkeit
  • Wiederholung einer Abstimmung oder eines Wahlganges wegen offensichtlicher Formfehler
  • Abbruch und Vertagung der Sitzung
  • Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte während der Sitzung
  • Vertagung eines Punktes der Tagesordnung
  • Vertagung einer Beschlussfassung
  • Nichtbefassung mit einem Antrag
  • Überweisung einer Sache
  • Schluss der Debatte
  • Schluss der Rednerinnen- und Rednerliste
  • Beschränkung der Redezeit
  • Befristete Unterbrechung der Sitzung
  • Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Wiederherstellung der Öffentlichkeit
  • Erteilung des Rederechts an Zuhörende

(abgerufen am 30.04.2024)